4 GG zugewiesen. Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. Aktuell hat das Finanzgericht Münster Studiengebühren für eine private Fachhochschule nicht als Schulgeld steuerlich anerkannt, weil private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruht, nicht als âSchuleâ i.S. 7 EStG sind Aufwendungen für die Berufsausbildung bis zu einem Höchstbetrag abziehbar, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Vorschrift galten. 9 EStG dürfen Steuerpflichtige 30 v.H. Auf Schulen in anderen Mitgliedstaaten, die nicht im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert werden, findet die Dienstleistungsfreiheit keine Anwendung. kostenlosen Service per E-Mail. Kind als Vertragspartner. zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen i. S. d. § 10 Abs. Hochschulen einschließlich der Fachhochschulen und die ihnen im EU-/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen fallen nicht unter den Begriff der âSchuleâ im Sinne von § 10 Abs. 9 EStG, sodass Entgelte für den Besuch dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. 9 EStG abziehbaren Sonderausgaben gehören u. a. Schulgeldzahlungen für den Besuch einer im EU-/EWR-Raum belegenen Bildungsstätte, wenn der Besuch mit dem â International Baccalaureate â (Internationales Abitur) abschließen soll. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 9 EStG im Zusammenhang mit dem Besuch von Schulen im Ausland und der Verfassungsmäßigkeit dieser Norm geht, liegen bereits mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vor (vgl. 1 FGO die Revision zum BFH zugelassen. Â, Sofern Eltern für den Besuch einer Auslandsschule hohe Ausgaben zahlen, spricht dies für eine verschärfte Sonderung von Schülern, da sich Normalverdiener einen derartigen Schulaufenthalt nicht leisten können. v. 29.4.2009, Az. Nach § 10 Abs. 1 Nr. Der Sonderausgabenabzug darf jedoch auch für Schulgeldzahlungen an diese Schulen nicht versagt werden, da dies die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit der Eltern verletzt. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte, nicht als "Schule" i.S.d. 9 EStG. § 10 Abs. 7 Abs. 7 EStG abgegolten werden, entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug. Hinsichtlich der wachsenden Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. § 4 Abs. 9 EStG Daniel85 schrieb am 11.04.2008, 18:27 Uhr: Hallo, A hat eine allgemeine Frage zu § 10 Abs. des Entgelts abziehen, das sie für unterhaltsberechtigte Kinder für den Besuch von Privatschulen entrichten, die in Deutschland bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei den Studiengebühren handelt es sich ebenso wenig um außergewöhnliche Belastungen, die abzugsfähig sind (gem. Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 9 EStG in Anspruch nehmen zu können; Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. Urteil vom 11. 1 Nr. 1 EStG genannten Aufwendungen - nicht dem Steuerpflichtigen selbst zugute, sondern einer anderen Person, seinem Kind. 1 Nr. 9 EStG für den Schulgeldabzug an die landesschulrechtlichen Begriffe an. Der Steuerpflichtige kann 30% des Entgelts, höchstens 5.000 â¬, das er für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld hat, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. z.B. 9 EStG abziehbar, wenn dessen unter- haltsberechtigtes Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. Diese Zweiteilung zwischen Schulen und Hochschulen wurde durch die Neufassung des § 10 Abs. Der Kläger bezog für seine Tochter, die aus erster Ehe hervorging, die hälftigen kindbedingten Freibeträge nach § 32 Abs. § 10 Abs. Ein Abzug von Studiengebühren ist somit ausgeschlossen. Der BFH hatte das zuvor bereits für europäische Schulen bejaht, denen bei einer Lage im Inland eine Genehmigung zu erteilen wäre. 1 Nr. nicht auch als private Ersatzschulen anerkannt wurden), nicht als "Schule" i.S.v. sind bei diesem auch dann nach § 10 Abs. 9 EStG gelten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der BFH hat ein eindeutiges Ergebnis veröffentlich (BFH vom 10.10.2017, X R 32/15) und damit die Vorinstanz und dessen Richterspruch bestätigt (FG Münster vom 14.8.2015, 4 K 1563/15 E, EFG 2015, 1798, rkr.). 5. Fachhochschulen hielt der erkennende Senat jedoch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Sonderausgabenabzugs von Studienentgelten nach § 10 Abs. Das FG fällte seine Entscheidung trotz der zu diesem Termin noch anhängigen EuGH-Verfahren. 1 Nr. § 10 Abs 1 Nr 9 EStG 2009, Art 7 Abs 4 GG, EStG VZ 2013, § 33 EStG 2009 Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 2 Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gezahlt werden. 1 Nr. Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 9 EStG in der durch das JStG 2009 reformierten Fassung für angezeigt. 9 EStG Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 Durch das Jahressteuergesetz 2009 gelten ab 2008 geänderte Voraussetzungen für ⦠1 Nr. 1 Nr. Der Ausschluss des Schulgeldabzugs gilt auch nach der gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2009. : IX R 24/85). 2 Hat der Stpfl. Das FG wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Aufteilung des Arbeitslohns eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrer. Loggen Sie sich im Online-Shop mit Ihren Benutzerdaten ein. Sie über aktuelle Rechtsprechung, Gesetzgebung und Produktneuheiten informiert! Vorschrift galten. X R 32/15) entschied er, dass Studiengebühren nicht unter den Begriff des Schulgeldes fallen, denn: Eine Hochschule ist keine Schule im Sinne von § 10 Abs. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 1 Schulgeldzahlungen eines Stpfl. 2 Hat der Stpfl. BFH-Urt. Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gezahlt werden. 9 EStG Entgelte für ein Studium an einer privaten (Fach-)Hochschule können auch nach der durch das JStG 2009 geänderten Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. Die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. Schulbesuche im Ausland. Am 10. 1 Nr. Ein Abzug von Studiengebühren im Rahmen dieser Regelung ist daher ausgeschlossen. Das Entgelt darf nicht für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung gezahlt werden (s. R 10.10 EStR und H 10.10 [Nachweis] EStH). 9 EStG kommen - im Gegensatz zu den anderen in § 10 Abs. 1 Nr. Ein Abzug von Studiengebühren ⦠1 Nr. Voraussetzung für den Abzug von Schulgeld ist nach § 10 Abs. des Entgelts abziehen, das sie für unterhaltsberechtigte Kinder für den Besuch von Privatschulen entrichten, die in Deutschland bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 1 Nr. 1 Nr. Der Volltext des Urteils ist erhältlich unter. Fachhochschulen ist eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Sonderausgabenabzugs von Studienentgelten durchaus angezeigt. Auch private Fachhochschulen und Hochschulen können danach Ersatzschulen sein. Nach MaÃgabe dieser Grundsätze ist die Schweizer Einrichtung keine allgemein zugängliche Schule, was sich aus der Höhe der aufgewendeten Kosten eindeutig ergibt. 5. 9 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Bezug: § 10 Abs. Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 9 EStG abzugsfähiges Schulgeld behandelt werden müssen, solange die Hochschule zu einem im Inland ohne Abstriche anerkannten Schulabschluss führt. Ein Abzug von Studiengebühren ⦠Hochschulen, d.h. insbesondere (private) Universitäten und Fachhochschulen, unterfallen grundsätzlich nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der Schulgesetze, sondern vielmehr demjenigen der Hochschulgesetze der Länder; sie sind auch nicht vom verfassungsrechtlichen Schutzbereich des Art. Hochschulen, einschließlich der Fachhochschulen und die ihnen im EU/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen, sind keine Schulen im Sinne des § 10 Abs. Juni 1997 X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617; Beschluss vom 19. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte, nicht als "Schule" i.S.d. Erforderlich war (und ist nach wie vor), dass die sich in freier Trägerschaft befindliche Schule den Schulformen der jeweiligen Landesschulgesetze zuweisen ließ bzw. Nachfolgend zwei Entscheidungen zur Abgrenzung:Â, Nach § 10 Abs. Richtlinie 10 EStR 2005 und weitere Richtlinien. Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht, Ich bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäÃ, © 2020 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft. §§ 10 ff. des JStG 2009 § 52 Abs. (1) 1 Erhält der Stpfl. 1 Nr. 24b 5 EStG galt, soweit bei den Sonderausgaben in § 10 Abs. § 10 Abs. 1 Nr. rewis.io; rechtsportal.de (Abodienst, kostenloses Probeabo) Willkommen! 9 EStG wurde durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz vom 13.12.1990 mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 1991 geschaffen. Ein Ab-zug von Studiengebühren ist somit ausgeschlossen. 9 EStG, so dass Entgelte für den Besuch dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte, nicht als "Schule" i.S.d. Darüber hinaus muss dieser ⦠Â, Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, die steuerliche Vergünstigung für den Besuch einer Schule auÃerhalb Deutschlands zu untersagen.Somit können Eltern auch im Ausland entrichtetes Schuldgeld als Sonderausgaben abziehen. sind bei diesem auch dann nach § 10 Abs. 9 EStG, so dass Entgelte für den Besuch dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. Studiengebühren können nicht als Sonderausgaben im Rahmen des sog. Sind die Schulen in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland ansässig und wollen sie den Kindern von in Deutschland wohnenden Steuerpflichtigen eine Schulausbildung anbieten, beeinträchtigt der Ausschluss der Schulgelder vom Sonderausgabenabzug die Dienstleistungsfreiheit dieser Schulen. 1 Nr. Hochschulen, einschließlich der Fachhochschulen und die ihnen im EU/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen, sind keine Schulen im Sinne des § 10 Abs. C 76/05, DStR 2007, S. 1670) als nach § 10 Abs. 1 Nr. Â, EuGH 11.9.07, C-76/05, C-318/05, DStR 07, 1670Â, BFH 5.4.06, XI R 1/04, BStBl II 06, 682, DB 06, 1472, DStR 06, 1222Â, Abonnieren Sie alle Beiträge aus AStW als 9 EStG a.F. EStR R 10.10 Schulgeld Zu § 10 EStG Kind als Vertragspartner (1) 1 Schulgeld zahlungen eines Stpfl. Oktober 2017 (Az. Voraussetzung ist, dass das Kind eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule besucht. Vorschrift galten. Allerdings wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. galten (vgl. 1 Nr. BFH 10.10.2017, SIS 18 02 14, Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. Dies missbilligte der BFH, da die von der Schule erbrachte Gegenleistung - Vermittlung von Bildung und Wissen - einer Qualifizierung des Schulgeldes als Spende entgegenstand und ein einheitliches Leistungsentgelt zudem nicht aufgeteilt werden konnte (BFH-Urt. Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können. § 33 EStG). 2 Nr. Auf die Vorlagen des FG Köln sowie der EU-Kommission hat der EuGH entschieden, dass diese Regelung gegen das Gemeinschaftsrecht verstöÃt. 9 EStG. > mehr. 9 EStG,dass die Schule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt ist. 1 Nr. SchulG NRW, d.h. Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien, Orte der sonderpädagogischen Förderung sowie Kollegschulen). 1 Nr. Hochschulen, einschließlich der Fachhochschulen und die ihnen im EU/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen, sind keine Schulen im Sinne des § 10 Abs. Begünstigt war somit fortan das Schulgeld für den Besuch einer gem. Einkommensteuer: Berechtigen Studiengebühren für eine private Fachhochschule zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. lässt (vgl. 4 K 1563/15 E). 1 Nr. 1 Nr. August 2015, Az. 9 EStG) abgezogen werden. 9 EStG i.d.F. Ob ein Semester im Ausland oder eine Summer Sessionsteuerlich geltend gemacht werden können, hängt von mehreren Faktoren ab. 1 Nr. Aus diesem Grund ging die BFH-Rechtsprechung für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 9 EStG? 1 Nr. Nach Auffassung des Gerichts kommt eine steuerliche Berücksichtigung der von den Klägern getragenen Studiengebühren nicht in Betracht, da die von der Tochter der Kläger besuchte private Fachhochschule keine von § 10 Abs. Diese rechtliche Verpflichtung reicht aus, um den Sonderausgabenabzug des § 10 Abs. Die Tochter studiert nach ihrem Abitur seit Oktober 2013 an einer nichtstaatliche akademische Bildungseinrichtung, die durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der Vorschriften des Hochschulgesetzes des Landes als Fac⦠9 EStG ; Art.7 Abs. 1 Nr. von § 10 Abs. Otto Schmidt online erreichen Sie über folgende Link: Wenn Sie in unserem Shop ein Benutzerkonto einrichten, werden Sie schneller durch den Bestellvorgang geführt und können mehrere Versandadressen speichern. Sie fügten hinzu, dass die Begrenzung des Sonderausgabentatbestands des § 10 Abs. Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 ... 4 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, ... 4 Der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland steht dem Besuch einer solchen Schule gleich, unabhängig von ihrer Belegenheit. Im vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall ging es um eine Privatschule in der Schweiz, wofür Schulgeld und Unterkunftskosten von rund 25.000 EUR im Jahr anfielen. Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 7 Abs. 9 EStG. Der Sonderausgabenabzug ist begrenzt auf 5 000 â¬. Staatlich anerkannte Ersatzschule im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgegolten werden, entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug. Im Hinblick auf die wachsende Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. 1 Nr. Abonnieren Sie die kostenlosen Otto-Schmidt-Newsletter und bleiben Hochschulen einschließlich der Fachhochschulen oder die ihnen im EU/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen sind keine Schulen i. S. d. § 10 Abs. Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 1 Nr. Wolters Kluwer. Laut des Hochschulrahmengesetz § 20 HRG muss die Wunschuniversität folgendes Kriterium erfüllen: Der Standort der Universität muss sich in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR, der Schweiz oder einem anderen Land, das erwiesenermaßen zur Führung eines ausländischen akademischen Grades berechtigt, befinden. 5 und 6b, § 9 Abs. 1 Nr. Hinsichtlich der wachsenden Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. Hochschulen, einschließlich der Fachhochschulen und die ihnen im EU/EWR-Ausland gleichstehenden Einrichtungen, sind keine Schulen im Sinne des § 10 Abs. FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 1272/18. 1 Nr. 1 Satz 3 Nr. Â, Privatschulen, die im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert werden, können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen. 4 GG staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschule. 9 EStG abziehbar, wenn dessen unterhaltsberechtigtes Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. Art. v. 25.8.1987, Az. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. : X R 30/08). 9 EStG setzt nicht voraus, dass die Eltern selbst Vertragspartner des mit der Privatschule abgeschlossenen Vertrages sind. Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 GG ). 6 EStG. 7 EStG nichts anderes bestimmt war. z.B. vor dem JStG 2009 § 10 Abs. 9 S. 1 EStG, sondern um eine hinsichtlich der Studienentgelte steuerlich hiernach nicht begünstigte (Fach-)Hochschule. 1 Nr. 2 1 Zu den nach § 10 Abs. Dabei ist die Genehmigung für den Betrieb einer privaten Ersatzschule zu versagen, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert wird. 9 Satz 1 EStG abziehen. zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen i.S.d. Ein Schulbesuch, f⦠Auch wenn die dortige Einrichtung zur Abhaltung des deutschen Abiturs ermächtigt ist, sind die Aufwendungen nicht bei den Sonderausgaben zu berücksichtigen. 9 EStG: Entgelte für ein... FG Münster 14.8.2015, SIS 15 26 87, Kein Sonderausgabenabzug für Studienentgelte an einer privaten Fachhochschule: Studienentgelte für ⦠9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte (d.h. die nicht bzw. 9 EStG, so dass Entgelte für den Besuch dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. für das sich in der Ausbildung befindende Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. Nach § 10 Abs. aa) Soweit es um die Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteil vom 10.10.2017, X R 32/15). Die Gründe:Bei der privaten Fachhochschule im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Schule i.S.v. 9 EStG begünstigte Schule darstelle. 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 1 Nr. 1 Nr. 9 EStG dürfen Steuerpflichtige 30 v.H. für das sich in der Ausbildung befindende Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Nr. Denn erstens sei die Schweiz kein EU-Mitglied und zweitens könnten die geltend gemachten Aufwendungen auch für den Besuch einer vergleichbaren inländischen Schule nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. 9 EStG durch das JStG 2009 nicht in Frage gestellt. 5 und Abs. § 10 Abs. § 10 Abs. 4. 1 Nr. 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden. 9 EStG , so dass Entgelte für den Besuch dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt werden. Â, Die jeweilige Privatschule muss je nach Schultyp staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt worden sein. Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Studium an einer privaten Hochschule als Sonderausgaben. BFH-Urteil vom 9.11.2011, X R 24/09 (veröffentlicht am 29.2.2012) EStG i.d.F. R 10.10 Schulgeld. Freischaltcodes - Infos zur Registrierung, Intern./europäisches Recht (Unter/GesellR), Intern./europäisches Recht (WirtschaftsR), Um direkt zu dem Volltext zu kommen, klicken Sie bitte. Hinsichtlich der wachsenden Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. 1 Nr. Anlass hierfür war, dass es die Finanzverwaltung zuvor zugelassen hatte, einen Teil des an Privatschulen zu entrichtenden Schulgeldes als Spende nach § 10b EStG abzuziehen.
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